Der Sportausschuss des ADAC kann einzelne Lizenzinhaber im Rahmen seines Talentpools für eine individuelle Förderung auswählen. Dazu muss der Sportler fristgerecht und jährlich eine Bewerbung um Aufnahme in den Talentpool abgeben und die geltenden Förderkriterien
und die Grundvoraussetzungen erfüllen. Der potenziell talentierte Nachwuchssportler wird als Mitglied des Talentpools für die aktuell laufende Saison gefördert. Das Höchstalter des Lizenznehmers für die erstmalige Aufnahme in den Talentpool liegt bei 23 Jahren. Über die individuelle Förderung des Sportlers entscheiden die jeweiligen Referenten und zuständigen Trainer in Absprache mit den zuständigen hauptamtlichen Mitarbeitenden des ADAC. Das Fördermaß wird jährlich neu in einer besonderen Vereinbarung mit dem Sportler getroffen.