Der ADAC Berlin-Brandenburg hat 1970 ein Leistungsabzeichen für Sportwarte geschaffen. Dieses Abzeichen soll zusätzlich zur Ewald-Kroth-Medaille eine sichtbare Anerkennung für die geleistete Arbeit und Einsatzfreude für ADAC bzw. Ortsclub-Mitglieder sein.
Das Leistungsabzeichen für Sportwarte wird in den Kategorien Bronze, Silber, Gold, Gold mit Kranz und Gold mit Brillanten vergeben. Die Sportwarte erhalten einen Sportwarte-Ausweis von der Sportabteilung des ADAC Berlin-Brandenburg. In diesem Ausweis lassen sich die Sportwarte ihre Teilnahme als Sportwart vom jeweiligen Veranstalter bestätigen.
BRONZE 100 Punkte
SILBER 200 Punkte
GOLD 300 Punkte
GOLD mit Kranz 800 Punkte
GOLD mit Kranz und Brillanten 1.500 Punkte
Gewertet werden Sportveranstaltungen des ADAC Berlin-Brandenburg oder seiner Ortsclubs, auch wenn diese ganz oder zum Teil in anderen Bundesländern durchgeführt werden. Veranstaltungen anderer ADAC Regional-Clubs oder deren Ortsclubs werden nur gewertet, wenn der Sportwarteeinsatz im Auftrag des ADAC Berlin-Brandenburg erfolgt. Für jeweils eine Stunde Einsatzzeit erhält der Sportwart 0,5 Punkte. Gewertet wird mit Beginn der festgelegten Einsatzzeit bis eine Stunde nach Schluss der Veranstaltung. Bei Veranstaltungen des ADAC Berlin-Brandenburg oder seiner Ortsclubs in anderen Bundesländern erhalten die Sportwarte ebenfalls Punkte wie vorher genannt. Der Sportwarteobmann des ADAC Berlin-Brandenburg kann aber bei Vorliegen hinreichender Gründe für diese Veranstaltungen auch eine andere Vergabe der Punkte festlegen. Für den Einsatz bei anderen ADAC Regional-Clubs oder deren Ortsclubs erhalten die Sportwarte fünf Punkte pro Einsatztag. Hat ein Sportwart eine Punktzahl erreicht, die zur Verleihung des Leistungsabzeichens in einer der fünf Stufen führt, muss er seinen vollständig ausgefüllten Ausweis bis spätestens 31. Oktober bei der Sportabteilung einreichen. Die Auszeichnung mit einer Ewald-Kroth-Medaille und dem Sportwarte-Leistungsabzeichen im gleichen Jahr ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung besteht nicht.